5/17/2017 0 Kommentare NC-Datierung Während TrennungTipps zu Unterhalt & Scheidungsrecht. Herzlich Willkommen auf Scheidung. Hier finden Sie alle Informationen rund um das Thema Scheidung. Die wichtigsten Kategorien auf einen Blick: Unterhalt. Scheidungskosten. Finanzen & Vermögen. Kinder. Lassen Sie sich mit unserem Scheidungsrechner Kosten für Scheidung und Unterhalt berechnen! Das sind die wichtigsten Infos zur Scheidung und deren Folgen„Ich will mich scheiden lassen“ – wer diesen Satz ausspricht oder von seinem Ehepartner hört, ist sich meistens noch gar nicht darüber im Klaren, wie die Scheidung abläuft, welche Folgen sich daraus ergeben und was im Einzelnen zu regeln ist. Insbesondere stellen sich die Fragen, wie mit etwaigem Unterhalt, Verteilung des Hausrats und des gemeinsamen Vermögens sowie dem Versorgungsausgleich zu verfahren ist. Gingen aus der Ehe Kinder hervor, sind in erster Linie Aufenthalt, Umgang und Unterhalt festzulegen. Alles in allem sind daher erste Informationen zum Familienrecht und zu Verhaltensmaßnahmen dringend notwendig. Scheidung: Wenn die Ehe gescheitert ist. Nach dem Scheidungsrecht gilt eine Ehe als gescheitert, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide die Scheidung beantragen. Nach dem Scheidungsrecht ist eine Ehe gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen, § 1. Abs. 2 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). TRENNUNG? Was ist im Trennungsjahr zu beachten? Anspruch auf Unterhalt während der Trennung? Alles Infos. Jetzt lesen! Trennung trotz Schwangerschaft. Warum sich ein werdender Vater von seiner schwangeren Partnerin trennt und Kinder einen engagierten liebevollen Papa brauchen. Sie wollen sich scheiden lassen? Infos zu Scheidung, Trennung und Unterhalt sowie zur aktuellen Gesetzeslage im Scheidungs- und Familienrecht hier! Trennung unter einem Dach: Wo verstecken sich die Risiken? Dokumentation: Welche Unterlagen sollten vor der Trennung unbedingt gesichert werden? Scheidung? Dabei wird das Scheitern der Ehe nach bestimmten Zeiten der Trennung bzw. Getrenntlebens vermutet. Diese Vermutung für das Scheitern der Ehe besteht, wenn die Ehegatten seiteinem Jahr getrennt leben und beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder ein Ehegatte den Scheidungsantrag stellt und der andere zustimmt, § 1. Abs. 1 BGBdrei Jahren getrennt leben, § 1. Abs. 2 BGB, wobei der eine Ehegatte die Scheidung beantragt und der andere sich nicht scheiden lassen möchte. Die Ehepartner leben getrennt, wenn einer der beiden aus der gemeinsamen ehelichen Wohnung auszieht oder innerhalb der Wohnung für jeden ein räumlich getrennter Bereich geschaffen wird, so dass kein gemeinsames Leben und keine Gemeinsamkeiten in den einzelnen Lebensbereichen mehr vorliegen, § 1. Abs. 1 BGB. Einkaufen, kochen, waschen, eine eigene Kasse führen usw. Ehegatte alleine, damit die für die Scheidung erforderliche Trennungszeit auch eingehalten wird. Dagegen wird durch kurze Versöhnungsversuche (bis drei Monate), in denen die Ehepartner zusammenleben, die Trennungszeit nicht unterbrochen, § 1. Abs. 2 BGB. Ist die Trennungszeit abgelaufen, kann die gesetzliche Vermutung über das Scheitern der Ehe nicht widerlegt werden, § 1. BGB. Die Sonderfälle: Schnelle Scheidung und Härteklausel. Wenn es schnell gehen soll, gibt es im Scheidungsrecht den Sonderfall der „Blitzscheidung“. Daneben gibt es im Scheidungsrecht noch den Sonderfall der schnellen Scheidung bzw. Blitzscheidung“. Gemeint ist damit, dass die ein- oder dreijährige Trennungszeit noch nicht abgelaufen ist, aber einer der Ehegatten sich trotzdem sofort scheiden lassen möchte. Möglich ist dies nur, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Scheidungsantragsteller aus solchen Gründen unzumutbar ist, die in der Person des anderen Ehegatten liegen und für den Antragsteller eine unzumutbare Härte bedeuten würden, § 1. Abs. 2 BGB. Wann genau allerdings eine unzumutbare Härte vorliegt (etwa ständige Gewalt in der Ehe), richtet sich nach dem konkreten Einzelfall und wird vom Familiengericht beurteilt. Umgekehrt kann das Familiengericht auch eine Scheidung versagen. Die Subjunktion während kann keinen Kasus fordern, sie leitet dafür einen Gliedsatz ein: Während wir das Rennen fuhren, haben wir vergessen zu winken.Das ist der Fall, wenn dies im Interesse gemeinsamer minderjähriger Kinder notwendig ist oder die Scheidung für den scheidungsunwilligen Ehegatten aufgrund außergewöhnlicher Umstände eine schwere Härte darstellen würde, § 1. Abs. 1 BGB. Diese Härteklausel greift aber nur in absoluten Ausnahmefällen (etwa wenn der die Scheidung ablehnende Ehepartner an einer unheilbaren Krankheit leidet, so dass dem scheidungswilligen Ehepartner ein Warten zuzumuten ist) und unterliegt ebenfalls der Beurteilung des Familiengerichts. Schwanger während Trennung; jam2161. Topics: 6. Beiträge: 226. Verfasst am: 09.09.2007 – 19:54. Meine Frau und ich sind seit April 2006 getrennt. Trennung in der Schwangerschaft. von: Sebastian Leyendecker. Ich bin nach 5 Jahren Beziehung während der Schwangerschaft mit unserem zweiten Sohn betrogen worden. Neue Beziehung während der Trennung von der Frau möglich? von Nicole1973. hörnchen hat geschrieben: Ach Gama, gama hat geschrieben. Unterhalt während der Trennung. Wie wird der Unterhalt berechnet (Unterhalt während der Trennung)? Wie wird der Ehegattenunterhalt berechnet? Wann neben der Scheidung auch Folgesachen zu regeln sind. Lassen sich Ehegatten scheiden, ist nicht nur die Scheidung durchzuführen, sondern es sind auch die Scheidungsfolgesachen zu regeln. Zu den Folgesachen gehören nach § 1. Abs. 2 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Fam. G): Versorgungsausgleich. Unterhalt. Ehewohnung und Hausrat. Güterrecht. Kindschaftssachen wie Sorgerechtsfragen, Umgang und Herausgabe des Kindes an den anderen EhegattenÜber diese Angelegenheiten soll das Familiengericht zusammen verhandeln und entscheiden (sogenannter Verbund), § 1. Abs. 1 Fam. G. Der Versorgungsausgleich wird zugleich mit der Ehescheidung vom Familiengericht von Amts wegen durchgeführt, sofern die Ehe länger als drei Jahre gedauert hat und keine notarielle Verzichtserklärung über den Versorgungsausgleich beigebracht wird. Folgesachen entscheidet das Familiengericht nur auf Antrag einer der Parteien, also der Ehegatten bzw. Rechtsanwälte. Mit dem Versorgungsausgleich werden nach dem Scheidungsrecht in Deutschland die Anwartschaften und Aussichten auf eine Versorgung wegen Alters oder verminderter Erwerbsfähigkeit ausgeglichen, die die Ehepartner während der Ehezeit erworben haben. Oder einfacher an einem Beispiel ausgedrückt: Hat sich die Ehefrau während der Ehezeit nur um Haushalt und Kinder gekümmert oder lediglich einen Mini- Job ausgeübt, steht ihr für die Ehezeit die Hälfte von dem zu, was der voll erwerbstätige Ehemann aufgrund seiner Einzahlungen in die gesetzliche Rentenkasse oder etwa in betriebliche Altersversorgungen später an Rente erhält. Erst kommt das Trennungsjahr, dann die Scheidung. Wenn eine Trennung bevor steht, sind einige Sofortmaßnahmen zu ergreifen. Die Checkliste kann zur Orientierung genutzt werden. Bevor die Ehepartner geschieden werden, ist grundsätzlich erst das Trennungsjahr bzw. Trennungszeit zu durchlaufen. Erst danach wird der Scheidungsantrag beim Familiengericht gestellt – genau genommen kann er sogar zwei bis drei Monate vorher eingereicht werden, weil das Familiengericht mindestens diese Zeit zur Einholung der Einkünfte für den Versorgungsausgleich benötigt. Diese Sofortmaßnahmen sind bei der Trennung zu ergreifen. Auch wenn die Trennungszeiten den Ehegatten Gelegenheit geben soll, wieder zusammenzufinden, sind bei einer Trennung einige Sofortmaßnahmen zu ergreifen. Selbst wenn zwischen den Ehegatten noch Vertrauen besteht oder vielleicht eine Trennung nach 2. Jahren stattfindet und ein schmutziger Rosenkrieg tunlichst vermieden werden soll, ersparen solche Maßnahmen späteren Ärger und finanzielle Schwierigkeiten. Das gilt vor allem in Fragen des Unterhalts. Zeichnet sich also eine Trennung ab oder steht diese bereits unmittelbar bevor, empfiehlt es sich, die folgende Checkliste durchzugehen: Checkliste Scheidung: Sofortmaßnahmen bei Trennung. Ja. Nein. Sind persönliche Unterlagen und Dokumente wie Ausweise, eigene Geburtsurkunde sowie ggf. Geburtsurkunden der Kinder, Schulabschlusszeugnisse, Berufsausbildungsnachweise, Arbeitszeugnisse, zusätzliche Krankenversicherungsnachweise, Rentenbescheinigungen, Kontoauszüge u. Sind zumindest Kopien von Sparbüchern, Kapital bildenden Lebensversicherungen, Wertpapieren und sonstigen Vermögensanlagen sowie (speziell für späteren Ehegatten- oder Kindesunterhalt) Kopien der aktuellen Gehaltsbescheinigungen oder Geschäftsbilanzen des anderen Ehegatten angefertigt?❏❏Bei gemeinsamen Konten: Wurde ein neues eigenes Konto angelegt, auf dem alle Zahlungen umgeleitet sind?❏❏Bei Vollmacht des anderen Ehegatten über das eigene Konto: Wurde die Vollmacht schnellstmöglich gegenüber der Bank widerrufen?❏❏Sind Raten- oder sonstige Zahlungen auf Gegenstände, die der andere Ehegatte nun alleine nutzt, eingestellt oder die zugehörigen Verträge aufgelöst? Ehepartner finanzierten Handyvertrag)❏❏Beim Scheidungswilligen: Ist die Heiratsurkunde bzw. Stammbuch vorhanden?❏❏Beim Ehegatten, der in der vormals gemeinsamen Wohnung verbleibt: Sind die Türschlösser gewechselt?❏❏Ist die Beratung eines Rechtsanwaltes zur Trennung erfolgt? Kosten einer Erstberatung liegen bei ca. Euro und werden teilweise von der ggf. Rechtsschutzversicherung übernommen)❏❏Erscheint die Hinzuziehung eines Mediators zur außergerichtlichen Regelung bestimmter Fragen (etwa zum Trennungsunterhalt, zur Vermögenssicherung oder zum Umgang mit den Kindern) sinnvoll?❏❏Wie die Trennung eingeleitet wird. Anders als bei der Scheidung sind bei der Trennung keine Anträge an das Gericht oder dergleichen zu stellen. Vielmehr werden das gemeinsame Leben und die Gemeinsamkeiten in allen Lebensbereichen eingestellt. Wichtig dabei ist, dass die Trennungsabsicht dem anderen Ehegatten deutlich wird. Denn das Trennungsdatum ist wichtig fürden Ablauf der jeweiligen Trennungszeit als Voraussetzung der Scheidungeine Änderung der Steuerklassemögliche Unterhaltsansprüchespätere Auskunftsansprüche gegenüber dem anderen Ehegatten hinsichtlich des Vermögensbestandes. Ignoriert der Ehegatte die Trennung vom Partner oder „will er davon nichts wissen“, sollte ihm ein Schreiben zugesandt werden, worin die Trennungsabsicht eindeutig formuliert ist. Dabei sollte der Trennungswillige eine Kopie dieses Schreibens behalten und den Zugang an den Ehegatten nachweisen können, etwa durch einen Einschreibbeleg. So kann später notfalls bewiesen werden, dass dem anderen Ehepartner die Trennungsabsicht bekannt war. Das ist für die Zeit der Trennung zu regeln. Gemeinsame Wohnung. Ist ein Ehegatte gewalttätig, regelt das Familienrecht wer in der gemeinsamen Wohnung bleiben kann und wer gehen muss. Bereits für die Zeit der Trennung sind zahlreiche Fragen im Familienrecht zu klären. Dazu gehört, ob einer der Ehepartner aus der gemeinsamen Wohnung auszieht und welcher in der Wohnung bleibt. Ist etwa der Ehemann gewalttätig, kann gegen ihn nach dem Gewaltschutzgesetz (Gew. Sch. G) je nach Ländervorschriften eine Wohnungsverweisung von bis zu 2.
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